Schäden nach Erdbeben: Hauseigentümer sollen mitzahlen by | Dez 13, 2024 | Allgemein | 0 comments Die Beiträge der Eigentümerinnen werden aber erst fällig, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind. Submit a Comment Antworten abbrechenIhre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.